Für die Kommunalwahl am Sonntag, den 08.03.2026, sowie eine eventuelle Stichwahl am Sonntag, den 22.03.2026, sucht die Gemeindeverwaltung Pliening ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sie bei der Durchführung der Wahl unterstützen.
Voraussetzung ist, dass Sie grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sind.
Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen, die unter anderem am Wahltag
- Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten
Zu den Aufgaben eines Wahlhelfers gehören das Mitwirken bei der Ausgabe der Stimmzettel, die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl und das Auszählen der Stimmzettel.
Die Wahlhelferschulungen werden voraussichtlich im Zeitfenster von ab 14 Tagen vor der Kommunalwahl erfolgen.
Jeder Wahlhelfer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro sowie Erfrischungen und eine Verpflegung am Wahltag. Für eine eventuelle Stichwahl am 22.03.2026 erhält jeder Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro sowie Erfrischungen und einen Imbiss am Wahltag.
Es werden voraussichtlich fünf Urnenwahllokale (drei Wahllokale im Bürgerhaus und jeweils ein Wahllokal in den Kindergärten in Landsham) sowie zehn Briefwahllokale gebildet.
Das Formular finden Sie unter Meledeformular Wahlhelfer oder erhalten es im Wahlamt im Rathaus (Zimmer EG 03-06)
Bitte füllen Sie das Formular aus und geben es im Rathaus Pliening ab.
Für Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt im Amt 3 unter Tel.08121 793-31, zur Verfügung.