Informationen zur Stichwahl am 22.03.2026
Am Sonntag, 22.03.2026 findet von 8 bis 18 Uhr die Stichwahl zur Bürgermeisterwahl statt.
Wahlberechtigt für die Stichwahl sind alle Personen die bereits bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026 wahlberechtigt waren. Voraussetzung ist der Eintrag im Wählerverzeichnis.
Die Wahl- bzw. Briefwahlbezirke für die Stichwahl sind analog der Wahl- bzw. Briefwahlbezirke der Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026.
Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen zur Stichwahl:
Falls Sie bereits für die Kommunalwahl am 08.03.2026 Briefwahlunterlagen beantragt hatten und Sie in Ihrem Antrag den Haken gesetzt haben, dass Sie bei einer Stichwahl ebenfalls Briefwahlunterlagen haben möchten, erhalten Sie automatisch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 22.03.2026 zugesendet. Sie müssen nichts mehr gesondert beantragen.
Haben Sie den Haken nicht gesetzt, wurde Ihnen im Zuge der Briefwahlunterlagen für den 08.03.2026 ein schriftlicher Antrag für Briefwahlunterlagen zur Stichwahl mitgesendet. In diesem Fall können Sie die Briefwahlunterlagen mittels genanntem Antrag, persönlich im Rathaus oder online über einen Link auf unserer Homepage beantragen.
Briefwahlunterlagen zur Stichwahl können von Mittwoch, den 11.03.2026 ab 07:00 Uhr bis Montag, den 16.03.2026, 12:00 Uhr, auch Online über einen Link, welcher auf unserer Homepage veröffentlicht wird, beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen können persönlich ab Freitag, den 13.03.2026 bis zum Freitag, 20.03.2026, 15:00 Uhr angefordert werden. Zur persönlichen Beantragung von Briefwahlunterlagen im Rathaus benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument.
Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag, den 22.03.2026, bis 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein.
Bei Fragen zur Wahl wenden Sie sich an Frau Haidn, Tel. 08121 793-33.
(MH)

















