Rathaus Service-Portal



Zuzug nach Pliening



Anmeldung

Für Ihre Anmeldung haben Sie zwei Wochen Zeit.

Sie benötigen:  

  • Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • Eine Wohnungsgeberbestätigung

Jede Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist selbst meldepflichtig. Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten genügt die Unterschrift eines über 16 Jahre alten Familienmitglieds. Sie können sich auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

Die Anmeldung können Sie über unser virtuelles Bürgerbüro auch online durchführen. Das Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Wohnungen erhalten Sie ebenfalls online.

Vergessen Sie jedoch nicht, auch Ihren Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderreisepass zur Änderung der Anschrift vorzulegen.

Ummeldung

Für Ihre Ummeldung haben Sie zwei Wochen Zeit.

Sie benötigen:

  • Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass bzw. Kinderreisepass
  • Eine Wohnungsgeberbestätigung

Die Ummeldung muss jede Person über 16 Jahren selbst erledigen. Genauso wie bei der Anmeldung reicht bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen die Unterschrift von einem Familienmitglied, das über 16 Jahre alt ist. Sie können sich auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Ummeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

Sie können die Ummeldung natürlich auch online durchführen! Bitte beachten Sie auch hier, dass Sie Ihren Personalausweis und/oder Reisepass bzw. Kinderreisepass zur Änderung der Anschrift vorlegen müssen.

 

Abmeldung

Eine Abmeldung ist bei einem Wegzug ins Ausland erforderlich.

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei uns abzumelden. Diese gesetzliche Verpflichtung erfüllen Sie nach Abgabe eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins.

Zudem ist eine Abmeldung bereits eine Woche vor Auszug möglich.



Ansprechpartner:



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