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Hund anmelden



Jeder Hundehalter ist verpflichtet seinen in der Gemeinde Pliening gehaltenen Hund zur Steuer anzumelden. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Als Hundehalter gilt grundsätzlich der Haushaltsvorstand. Die Hundesteuer wird durch das Steueramt (Gemeinde) festgesetzt.

 

Die Gemeinde Pliening erhebt für das Halten eines vier Monate alten Hundes eine Hundesteuer. Dieser muß unverzüglich der Gemeinde gemeldet werden.

40,00 Euro für jeden Hund (Beträge beziehen sich jeweils auf ein Jahr)

 

An-, Um- und Abmeldung eines Hundes

Die An-, Um- und die Abmeldung eines Hundes sollte im Regelfall bei der Gemeinde erfolgen.

 

Vergünstigungsmöglichkeiten / Steuerermäßigung

  • Hunde , die in Einöden und Weilern gehalten werden
  • Hunde, von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhaber eines Jagdscheines

 

Steuerfreiheit

  • Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen
  • Rettungs- und Sanitätshunde
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder Hilflose unentbehrlich sind,
  • Wachhunde bei Bewachung von Herden
  • Hunde in Tierhaltungen

 

Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung zu zahlen ist. Mehrbeträge werden nicht erstattet.

  

Zahlung: jeweils zum 01.03.



Ansprechpartner:



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