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Gewerbe an-, ab- oder ummelden



Gewerbeanmeldungen

  • Neuerrichtung eines Gewerbes bzw. Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
  • Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person (Käufer, Pächter, Erbe usw.)
  • die Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle wie Verkaufsbüro, Auslieferungslager
  • Verlegung eines Gewerbetriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde
  • Eintritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform
  • Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)


Folgende Unterlagen sind erforderlich

  • bei juristischen Personen - Auszug aus dem Handelsregister
  • GmbH in Gründung - eine Abschrift des nortariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, dass die Gewerbemeldung bereits vor der Handelsregistereintragung erfolgen soll.

Gebühr: 50,00 Euro

 

Gewerbeummeldungen

  • Verlegung einer Betriebsstätte innerhalb des Bereichs der zuständigenen Behörde
  • Wechsel des Gegenstandes oder Ausdehnung des Gewerbes auf nicht geschäftsübliche Waren oder gewerbliche Leistungen
  • Änderung des Namens des Gewerbetreibenden

Gebühr: 40,00 Euro

 

Gewerbeabmeldungen

  • vollständiger oder teilweiser Aufgabe eines Gewerbes.
  • Inhaberwechsel bei Fortbestehen des Betriebes, z.B. nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.
  • Verlegung eines Gewerbetriebes in den Bereich einer anderen Behörde
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
  • Wechsel der Rechtsform
  • Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)

Gebühr 30,00 Euro



Ansprechpartner:



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