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Auskunftssperre beantragen



Das Einwohnermeldeamt ist berechtigt an Dritte einfache Melderegisterauskünfte zu erteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Einwohnermeldeamt auch erweiterte Melderegisterauskünfte erteilen.

 

Das Meldegesetz räumt dem Meldepflichtigen die Möglichkeit ein, unter bestimmten Voraussetzungen eine Auskunftssperre einzutragen.

 

In welchen Fällen kann man eine Auskunftssperre beantragen?

Eine Auskunftssperre kann im Melderegister in folgenden Fällen eingetragen werden:

Auskunftssperre im Melderegister kann beantragt werden, wenn Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen. Der Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre im Melderegister ist schriftlich beim Einwohnermeldeamt zu stellen.

 

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bei jeder Auskunftssperre im Melderegister ein vollständig ausgefülltes und persönlich vom Antragsteller unterschriebenes Formular,
  • bei Auskunftssperren im Melderegister bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen ist eine Begründung

 

erforderlich.

 

Geeignete Nachweise müssen vorgelegt werden



Ansprechpartner:



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