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Nebenwohnung abmelden



Abmeldung

Für Ihre Abmeldung haben Sie zwei Wochen Zeit.
Die Abmeldung kann sowohl bei der Meldebehörde der Hauptwohnung, als auch bei der Meldebehörde der Nebenwohnung erfolgen.

Sie benötigen:  

  • Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass bzw. Kinderreisepass

Jede Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist selbst meldepflichtig. Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten genügt die Unterschrift eines über 16 Jahre alten Familienmitglieds. Sie können sich auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.

Die Abmeldung können Sie über unser virtuelles Bürgerbüro auch online durchführen. Das Beiblatt zur Abmeldung bei mehreren Wohnungen erhalten Sie ebenfalls online.

Diese gesetzliche Verpflichtung erfüllen Sie nach Abgabe eines vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Meldescheins.



Ansprechpartner:



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