Mehr entdecken
Öffnungszeiten
Mo - Fr | 08:00 - 12:00 Uhr |
Do nachmittags | 14:00 - 18:00 Uhr |
Gemeinde Pliening
Geltinger Str. 18
85652 Pliening
08121 793-0
08121 793-6301
info@pliening.de
www.pliening.de
Zum Inhalt, zur Navigation oder zur Startseite springen.
Gemeinde Pliening - Landkreis Ebersberg | Online: https://www.pliening.de/
Sie sind hier: Bürgerservice > Rathaus > Aufgaben
Wenn Sie eine verlorene Sache finden und diese an sich nehmen, müssen Sie es dem Fundbüro melden, wenn die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn Sie einen Wertgegenstand verloren haben, können Sie im Fundbüro den Verlust anzeigen.
Fundanzeige – Informationen für Finder
Jeder, der einen Wertgegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, diesen Fund unverzüglich anzuzeigen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige eines Fundes ist grundsätzlich das Fundbüro der Gemeinde des Fundortes oder auch bei jeder Polizeidienststelle.
Bei der Entgegennahme der Fundanzeige sind die für die Ermittlung des Empfangsberechtigten erheblichen Umstände von Amts wegen festzustellen und schriftlich festzuhalten, insbesondere
Der Finder hat Anspruch auf einen Finderlohn. Dieser beträgt gemäß § 971 Bürgerliches Gesetzbuch 5 % des Sachwertes bei Gegenständen bis 500 Euro, vom Mehrwert zusätzlich 3 %.
Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder grundsätzlich das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass dem Finder vorher ein Empfangsberechtigter bekannt geworden ist oder dieser sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Der Finder wird nach Ablauf der Frist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann (ggf. gegen eine Lager-/Bearbeitungsgebühr). Der Finder muss allerdings weitere drei Jahre lang mit einem Bereicherungsanspruch des früheren Eigentümers rechnen. Amtliche Dokumente dürfen nicht übereignet werden.
Hinweis: Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof gefunden werden, müssen bei der Deutschen Bahn abgegeben werden.
Fundanfrage - Informationen für Verlierer
Ist eine Fundsache dem Eigentümer zu zuordnen, so wird dieser schriftlich benachrichtigt (z.B. bei Ausweisdokumenten, Scheckkarten).
Über die Fundsachen informiert das Fundbüro u.a. in den regelmäßigen Bekanntmachungen (z. B. Anschlagtafeln, Gemeindeblättern) oder auf der Internetseite der Gemeinde. Hier wird in regelmäßigen Abständen eine Liste der Fundsachen veröffentlicht.
In einigen Gemeinden kann der Verlust auch angefragt bzw. angezeigt werden. Um Ihren verlorenen Gegenstand zweifelsfrei identifizieren zu können, sollte er in der Fundanfrage möglichst genau beschrieben werden und die Umstände des Verlustes (Tag, Ort) genannt werden.
Fundgegenstände, die im Fundbüro der Gemeinde abgegeben wurden, liegen für ein halbes Jahr zur Abholung bereit. Wenn sich der Verlierer nicht meldet, erwirbt der Finder regelmäßig das Eigentumsrecht an dem Fundgegenstand. Hat der Finder auf das Eigentumsrecht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verzichtet, dann wird der Fundgegenstand versteigert oder wohltätigen Zwecken zugeführt.
Hinweis: Alle Gegenstände, die in der (S-)Bahn oder am Bahnhof verloren wurden, werden bei der Deutschen Bahn verwahrt.
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
---|---|---|---|
Patrizia Fryba | 08121 793-32 | EG / 05 | |
Marlene Haidn | 08121 793-33 | EG / 06 |
Um Ihnen ein optimales Benutzererlebnis zu bieten, verwenden wir auf dieser Webseite Cookies. Sie können über die Cookie Präferenzen Ihre aktuelle Cookie Auswahl anpassen. Durch das Betätigen des Buttons "Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Alle ablehnen" lehnen Sie der Verwendung nicht erforderlicher Cookies ab. Eine Auflistung der verwendeten Cookies finden Sie ebenfalls in unseren Cookie Präferenzen.
Cookie Übersicht
Um Ihnen ein optimales Benutzererlebnis zu bieten, verwenden wir auf dieser Webseite Cookies. Sie können über die Reiter in der linken Spalte durch die einzelnen Cookie Kategorien navigieren. Eine Auflistung der verwendeten Cookies finden Sie jeweils unterhalb der Cookie Auswahl.
Durch das Betätigen des Buttons "Alle Akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Mithilfe des Buttons "Speichern", übernehmen Sie Ihre aktuelle Cookie Auswahl.
Cookie Einstellungen
Wir speichern Ihre Cookie Einstellungen für zukünftige Besuche unseres Internetauftritts.
Name | Beschreibung | Dauer |
---|---|---|
Cookie Consent | Speichert die Cookie Einstellungen und merkt sich die Cookie Präferenzen für zukünftige Sitzungen. | 2 Jahre |
Google Maps
Wir verwenden den interaktiven Kartendienst Google Maps zur Darstellung von Wegbeschreibungen und Standorten.
Name | Beschreibung | Dauer |
---|---|---|
Cookie Consent: Google Maps | Speichert die Cookie Einstellungen und merkt sich die Cookie Präferenzen für zukünftige Sitzungen. | 2 Jahre |
NID | Google verwendet Cookies wie das NID- und das SID-Cookie, um Werbung in Google-Produkten wie der Google-Suche individuell anzupassen. Mithilfe solcher Cookies erfassen wir zum Beispiel Ihre neuesten Suchanfragen, Ihre bisherigen Interaktionen mit den Anzeigen eines Werbetreibenden oder den Suchergebnissen und Ihre Besuche auf der Website eines Werbetreibenden. Auf diese Weise können wir Ihnen individuell zugeschnittene Werbung auf Google anzeigen. https://policies.google.com/technologies/types?hl=de |
6 Monate |
CONSENT | Erlaubt Google Maps die Browser Erkennung und speichert die Karten Einstellungen. | 18 Jahre |
1P_JAR | Erlaubt Google Maps die Browser Erkennung und speichert die Karten Einstellungen. | 1 Monat |
Cookie Verweis
Link zum Impressum und zum Datenschutz.