Standorte
Pliening, Lindenstraße
Papier, Glas, Altkleider, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor
Pliening, Mitterweg (Tennisparkplatz)
Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor
Pliening, EDEKA-Parkplatz, Geltinger Straße
Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor
Landsham, Schulstraße (neben Kinderspielplatz)
Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor
Landsham, Speicherseestraße (Bolzplatz bzw. Kinderspielplatz)
Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor
Landsham, Ulrich-Nanshaimer-Straße (östlich der Gruber Straße)
Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor
Gelting, Beim Greimel (Markt Schwabener Straße)
Papier, Glas, Kunststoff, Aluminium, Verbundstoff, Weißblech und Styropor
Ottersberg, Getränke Widmann
Glas
Einwurfzeiten für die Container an den Wertstoffinseln
Montag bis Freitag * | 07:00 - 19:00 Uhr |
Samstag * | 09:00 - 19:00 Uhr |
*jedoch nicht an Sonn- und Feiertagen
Wir appellieren daher an alle Bürger, mit dazu beizutragen, dass sich die Wertstoffinseln nicht in Müllhalden verwandeln. Sollten die Container überfüllt sein, bitten wir, auf einen anderen Standort oder den Wertstoffhof auszuweichen.
Wertstoffentsorgung
Die Entsorgung von Wertstoffen an den Containerstandorten unterliegt Regeln, die sich aus den Abfallgesetzen und -satzungen, aber auch aus Gründen der Rücksichtnahme gegenüber Anwohnern, ergeben:
• Wertstoffe dürfen nur in die jeweils hierfür vorgesehenen Sammelbehälter eingeworfen werden.
• Kartonagen sind zu zerkleinern bzw. zusammenzufalten, damit das Volumen der Sammelbehälter nicht vergeudet wird. Aus diesem Grund bietet sich auch die Entsorgung größerer Mengen am Wertstoffhof an.
• Das Abstellen von Wertstoffen, Abfällen oder anderen Gegenständen neben den Sammelbehältern ist unzulässig.
• Die Einwurfzeiten von Montag bis Freitag, jeweils 7:00 bis 19:00 Uhr, und an Samstagen von 9:00 bis 19:00 Uhr sind strikt zu beachten. Außerhalb dieser Zeiten, also abends, nachts, morgens und an Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung der Containerstandorte unzulässig!
• Bitte vermeiden Sie aus Gründen der Rücksichtnahme gegenüber den Anwohnern unnötige Lärmbelästigungen wie sie z.B. beim Zufallen von Containerdeckeln entstehen, oder dem laut aufgedrehten Radio bei offenen Fahrzeugen.
Zuwiderhandlungen gegen die ordnungsgemäße Wertstoffentsorgung insbesondere Verstöße gegen die zulässigen Einwurfzeiten werden mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet. Darüber hinaus werden Kosten für die Beseitigung und Entsorgung von unzulässig abgestellten Wertstoffen, Abfällen und Gegenständen dem Verursacher in Rechnung gestellt.