Für Widersprüche stehen in der Gemeinde Pliening daher folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
a. Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift unter folgender Anschrift eingelegt werden:
Gemeinde Pliening
Geltinger Straße 18
85652 Pliening
b. Elektronisch
Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden.
Bitte beachten Sie: Die rechtsverbindliche Einreichung eines Widerspruches per einfacher E-Mail hat der Gesetzgeber nicht zugelassen.
Eine Widerspruchseinlegung ist in der Gemeinde Pliening nur wirksam durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz an folgende E-Mail Adresse:
Hierfür ist eine Anmeldung und Registrierung auf der Plattform für sichere Kommunikation in Bayern („Erreichbarkeitsplattform“ – EPF) über das Dienstleistungsportal Bayern https://www.eap.bayern.de erforderlich. Näheres entnehmen Sie dort bitte der Rubrik „Sichere Kommunikation“.
Informationen über die elektronische Signatur finden Sie auch bei der Bundesnetzagentur.
Bitte beachten Sie, dass das behördliche Widerspruchsverfahren nur noch in Teilbereichen existiert und im Übrigen ein rechtliches Vorgehen gegen behördliche Bescheide nur im Wege der Klage bei Gericht möglich ist. Welches Vorgehen in Ihrem Fall möglich ist, entnehmen Sie bitte der Ihrem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung.