Diese Reform basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und bringt wesentliche Änderungen in der Berechnung der Grundsteuer mit sich. Anstelle des Grundstückswerts wird künftig die Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Die zu zahlende Grundsteuer berechnet sich durch die Multiplikation des vom Finanzamt festgestellten Messbetrags und des gemeindlichen Hebesatzes.
Sollte ein Messbetrag nicht korrekt sein, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt, da dies für die Ermittlung der Messbeträge zuständig ist. Die Bekanntgabe der Hebesätze erfolgt voraussichtlich im Dezember 2024.
Die Gemeinde Pliening ist an die vom Finanzamt übermittelten Daten gebunden. Sollte jedoch beim Finanzamt bereits ein Einspruchsverfahren anhängig sein, besteht die Möglichkeit eine sogenannte Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt zu beantragen. Nur in diesem Fall kann die Gemeinde die Zahlung der Grundsteuer aussetzen.
Die Grundsteuerbescheide werden zu Beginn des nächsten Jahres versandt.